Forder-,Förder- und Inklusionskonzept der Grundschule Langendamm

1. Allgemeines

Wir erkennen und stärken individuelle Fähigkeiten.
Lernen des Lernens, Teamfähigkeit und soziale Kompetenz sind ebenso wichtig wie die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten.
(aus dem Leitbild der Grundschule Langendamm)

Jedes Kind ist anders, individuelle Lebenssituationen müssen in unserer Arbeit Beachtung finden und unser pädagogisches Handeln muss durch die Individualität des einzelnen Kindes bestimmt sein.
Wir unterstützen die Kinder in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit mit dem Ziel, ihnen eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob sie leistungsstark sind oder ob sich schon früh Lernprobleme abzeichnen, ob sie in ihren Bewegungs- und Ausdrucksmöglichkeiten eingeschränkt sind oder ob sie mit seelischen Nöten zu kämpfen haben, ob sie sich selbstbewusst und eher draufgängerisch geben oder alle diese Aspekte in sich vereinen.
Die Grundidee ist die gemeinsame Beschulung aller Kinder. Das bedeutet, dass alle Grundschulkinder gemeinsam eine Schule besuchen. 

  • Schülerinnen und Schüler sollen die Erfahrung einer funktionierenden sozialen Gruppe machen, positive Vorbilder und Lernanreize erhalten.
  • Alle Schülerinnen und Schüler können durch den gemeinsamen Unterricht wesentliche soziale Grundfertigkeiten, wie Empathie, Rücksichtnahme und partnerschaftliche Hilfe, erlernen.

Auf dieser Grundlage organisieren die Grundschullehrkräfte und die Förderschullehrkraft der Grundschule Langendamm ihre Zusammenarbeit und nutzen dabei die vielfältigen Möglichkeiten der Kooperation. 

Gemäß ihrem Leitbild hat die GS Langendamm die Entwicklung des individuellen Lernens als ein wichtiges Ziel der schulischen Arbeit festgeschrieben. Dabei kommt dem Fördern und Fordern der Schülerinnen und Schüler eine besondere Rolle zu, werden doch hierdurch in besonderem Maße die Kompetenzen weiterentwickelt, die dem individuellen Lernen dienen. 

Um den Kindern mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die sie in die Grundschule mitbringen, von Beginn ihrer Schulzeit an gerecht zu werden, sind verschiedene Förder- und Fordermaßnahmen erforderlich. 

Das Förder- und Forderkonzept der Grundschule Langendamm schließt deshalb Maßnahmen ein, die neben der rein fachlichen Förderung und Forderung auch die motorische und soziale Entwicklung der Kinder sowie den Bereich „Das Lernen lernen“ umfassen.

Im Einzelnen:

  • gezielte Sprach- sowie Leseförderung in täglichen Förderzeiten z.B. parallel zum Offenen Anfang
  • fachliche Förderung in den Fächern Mathematik und Deutsch d.h. Förderung, die über den Regelunterricht hinaus auf individuelle Lernausgangslagen und Lernentwicklungen reagiert
  • fachliche Förderung in „Trainingsstunden“ während der Hausaufgabenzeit im Ganztag
  • DaZ-Sprachförderung in „Trainingsstunden“ während der Hausaufgabenzeit im Ganztag (vgl. Sprachförderkonzept)
  • Sprachsensibler Unterricht in allen Fächern, der fachliches und sprachliches Lernen verknüpft (vgl. Sprachförderkonzept)
  • Förderung und Forderung fachlicher Kompetenzen in Arbeitsgemeinschaften, entsprechenden Ganztagsangeboten und schulformübergreifenden Angeboten des KOV
  • sonderpädagogische Fördermaßnahmen im Rahmen der Inklusion
  • Förderung und Forderung individueller außerfachlicher Kompetenzen in Arbeitsgemeinschaften, Ganztagsangeboten und schulformübergreifenden Angeboten des KOV

2. Organisation der Förder- und Fordermaßnahmen

2.1 Grundsätzliches

Zur Erfassung und Abstimmung von Förderbedarf und individuellern Fördermaßnahmen wird die Lernausgangslage jedes einzelnen Kindes in den verschiedenen Lernbereichen erhoben. Weitere Beobachtungen aus dem Unterrichtsgeschehen und dem Schulleben bilden eine Grundlage für die Auswahl von Förder- und Fordermaßnahmen, die individuell für die einzelnen Schülerinnen und Schüler ausgelegt ist und sich an den Ressourcen der Schülerinnen und Schüler orientiert.

Die seitens der Schule vorgeschlagenen Maßnahmen werden gegebenenfalls zusammen mit den zugrundeliegenden Beobachtungen in individuellen Förderplänen1 festgehalten. Diese werden den Erziehungsberechtigten vorgestellt und und besprochen.
Eine regelmäßige Evaluierung der Förderplaninhalte mündet in eine individuelle Fortschreibung der Förderpläne bzw. Beendigung der besonderen Fördermaßnahmen.

 

Die Kooperative Förderplanerstellung gestaltet sich wie folgt:

Die Grundschullehrkräfte, die Förderschullehrkraft und die Schulsozialpädagogin (Förderplanteam) erstellen in enger Kooperation, in sogenannten Teamgesprächen, Förderpläne. Diese werden in weiteren Teamgesprächen (insgesamt vier in einem Schuljahr) fortlaufend evaluiert und ggf. angepasst. Dies gilt für Kinder bei denen bereits ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt worden ist sowie bei denen, die präventiv unterstützt werden, um einen drohenden sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf abzuwenden.

Die Förderpläne, auf dessen Grundlage sowohl die sonderpädagogische als auch die präventive Unterstützung festgeschrieben wird, beziehen die Lernstände, die Förderziele, die Fördermaßnahmen sowie die Entwicklungsüberprüfung mit ein.

 

Der Prozess einer Förderplanung umfasst:

  1. die Festlegung eines Förderplanteams (in der Regel Förderschullehrkraft und beteiligte Grundschullehrkräfte, Schulsozialarbeit, evtl. pädagogische Mitarbeiterinnen und Inklusionsbegleiterinnen)
  2. die Diagnostik,
  3. das Festlegen von Schwerpunkten der Förderung,
  4. die Konzeption und das Schreiben des Förderplans,
  5. die Umsetzung der geplanten Fördermaßnahmen und
  6. die Evaluation der Förderplanung.

 

2.2 Diagnostik

  • Von Kindern, bei denen z.B. aufgrund ihres Migrationshintergrundes eine Sprachbarriere besteht, wird mit Hilfe eines  Sprachdiagnosebogens2 der Sprachstand erhoben. Die geeigneten unterstützenden schulischen Fördermaßnahmen werden mit den Erziehungsberechtigten - wenn nötig und möglich im Beisein einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers - besprochen.
  • In Absprache mit den jeweiligen Kindergärten und den Eltern besuchen zu Beginn des letzten Kindergartenhalbjahres bzw. eine Grundschullehrkraft gemeinsam mit der Förderschullehrkraft die zukünftigen schulpflichtigen Kinder in den Kindergärten und/oder laden sich diese in die Grundschule ein. In Einzel- und Kleingruppensettings werden Entwicklungsstände anhand diagnostischer Materialien ermittelt und ein erster Eindruck bezüglich der Schulfähigkeit der Kinder gewonnen. Gespräche mit den Erzieherinnen und Erziehern runden diesen Eindruck ab.
  • Vorschulische (sonder-)pädagogische Diagnostik: In Absprache mit den Eltern und den Erzieher*innen der Kindergärten besteht die Möglichkeit eines intensivierten individuell gestaltbaren Austausches.
    Gespräche mit den Erzieher*innen sowie das Erleben der Kinder in ihrem Kindergartenumfeld stehen dabei im Vordergrund. Auch eine umfassendere vorschulische (sonder-)pädagogische Diagnostik mit dem Ziel weiterführender Unterstützungsberatung ist in Abhängigkeit von zeitlichen Kapazitäten möglich.
  • Bestehen Zweifel an der Schulfähigkeit eines einzuschulenden Kindes, wird wenige Wochen vor der Einschulung nochmals ein Schuleingangstest mit dem betreffenden Kind durchgeführt, an den sich ein weiteres Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten anschließt.
  • Ungefähr 8 bis 10 Wochen nach der Einschulung findet ein „Diagnosetag“ statt. Für jedes Kind wird die individuelle Lernausgangslage in den verschiedenen Lernbereichen erhoben. Dieses geschieht gemeinsam mit den Lehrkräften, der Schulsozialarbeit und der Förderschullehrerin.
  • Sollte es im Laufe der Grundschulzeit trotz gezielter präventiver Förderung Hinweise auf das Vorliegen eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung geben, wird durch die Schulleitung und in Zusammenarbeit mit der Förderschullehrkraft die Überprüfung eingeleitet. In Kooperation stellen beauftragte Lehrkraft (zumeist Klassenlehrkraft) und Förderschullehrkraft die nötigen Unterlagen zusammen. Die in diesem Zusammenhang wichtige und notwendige Beratung der Erziehungsberechtigten wird in der Regel ebenfalls kooperativ durchgeführt. Die Einleitung des sonderpädagogischen Überprüfungsverfahrens findet so spät wie möglich, jedoch so früh wie nötig statt.

 

2.3 Sonderpädagogische Grundversorgung

Die sonderpädagogische Förderung in Niedersachsen hat sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt und geöffnet. Schon vor der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 wurde mit der sonderpädagogischen Grundversorgung und dem Einsatz der Mobilen Dienste der Weg zur inklusiven Schule in Friesland-Süd bereitet.

Die Grundschule Langendamm konnte durch ihre vieljährige Beteiligung am regionalen Modellversuch „Lernen unter einem Dach“ bereits umfassende Erfahrungen im Bereich der Integration und Inklusion sammeln. Im Laufe unserer langjährigen Kooperation haben wir in enger Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum in Varel, ehemals Pestalozzischule, Förderschule Schwerpunkt Lernen, inzwischen Heinz-Neukäter-Schule, Förderschule Schwerpunkt emotional-soziale Entwicklung und Lernen sowie durch regelmäßige Evaluation unseres Umgangs mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedürfnissen folgende inhaltlichen Arbeitsbereiche erarbeitet. Die Schwerpunktsetzung der sonderpädagogischen Tätigkeit erfolgt situationsbedingt und in Absprache. Vorgesehen für die sonderpädagogische Grundversorgung sind zwei Förderschullehrerstunden pro Klasse pro Woche.

 

  • Beratung von Lehrkräften, Erzieherinnen, Erziehungsberechtigten
    Die Förderschullehrkraft führt, gemeinsam mit der Schulsozialarbeiterin Beratungsgespräche, sogenannte Teamgespräche durch. An diesen nehmen die Klassenlehrkraft und bei Bedarf, alle am Bildungs- und Erziehungsprozess beteiligten Personen, teil. Dabei wird besonders großer Wert darauf gelegt, dass diese Teamgespräche nicht zwischen „Tür und Angel“ geführt werden, sondern angemessene zeitliche und räumliche Bedingungen vorherrschen.
    Ziel ist es, dem Kind in seiner Gesamtheit gerecht zu werden und es im Rahmen seiner individuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten zu fördern.
    Die Teamgespräche dienen der aktiven Unterstützung der jeweiligen Schülerinnen und Schüler und beinhalten z.B. Erläuterungen bezüglich der Förderpläne, außerschulische Unterstützungsmöglichkeiten, eventuelle Einleitung des Verfahrens zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung sowie Vereinbarungen und Absprachen zwischen den beteiligten Personen.
  • Zusammenarbeit mit den weiterführenden Schulen und anderen schulischen und außerschulischen Einrichtungen
    Um die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler zu optimieren, ist es notwendig, mit den verschiedenen Einrichtungen und Institutionen im Kontakt zu stehen.
    Daher wird ein regelmäßiger mit den weiterführenden Schulen (insbesondere mit der OBS) gepflegt, damit ein nahtloser Unterstützungsverlauf gewährleistet werden kann und mit den Kindertagesstätten (s. oben) gepflegt.
    Auch mit Ergotherapeuten, Logopäden, Lerntherapeuten, Pädaudiologen, Psychologen etc. wird bei Bedarf zusammengearbeitet. Dabei sind von schulischer Seite in der Regel die Klassenlehrkraft, die Förderschulkraft, Schulsozialarbeit und gegebenenfalls die Schulleitung involviert.
    Die Kooperation mit den Mobilen Diensten z.B. in den Bereichen körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören und sozial-emotionale Entwicklung stellt einen wichtigen Schwerpunkt in der Zusammenarbeit mit weiteren schulischen Institutionen dar.
  • Äußerer Rahmen der sonderpädagogischen Förderung
    Die Grundschule Langendamm verfügt derzeit über 18 Förderschullehrerstunden, die durch die Abordnung von zwei Förderschullehrkräften der Heinz-Neukäter-Schule, Förderschule, Schwerpunkt emotional-soziale Entwicklung und Lernen, in Varel umgesetzt werden. In der Regel werden pro Klasse zwei Förderschullehrerstunden eingesetzt. Je nach Bedürfnissen wird in gemeinsamer Absprache versucht, eine gerechte und flexible Zuteilung der Stunden vorzunehmen.

    Die sonderpädagogische Unterstützung kann abhängig von den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie den unterrichtlichen und räumlichen Bedingungen unterschiedlich organisiert sein. Denkbar sind beispielsweise verschiedene Formen des Co-Teachings in der Klasse, temporär eingegrenzter Förderunterricht in Kleingruppen, Einzelförderung im Klassenverband sowie kurzfristig außerhalb der Klasse wie auch wechselnde Formen. Laut des Erlasses „Schulinterne sonderpädagogische Beratung an allgemeinen Schulen“ (RdErl. d. MK v. 01.02.2019) sind die „zur Verfügung stehenden Lehrkräfte-Ist-Stunden […] grundsätzlich für eine Doppelbesetzung im Unterricht einzusetzen.“
  • Sonderpädagogische Unterstützungsinhalte
    Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung Schwerpunkt Lernen werden im inklusiven Unterricht zieldifferent beschult. Sofern in Teilbereichen (z.B. Sachunterricht) eine zielgleiche Beschulung möglich ist, wird dies in unserer Förderplanung und deren Umsetzung berücksichtigt. Dadurch wird die Möglichkeit der Aufhebung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung nach einem längerfristigen sonderpädagogischen Unterstützungsprozess im Blick behalten.

    Das bedeutet, die Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung Schwerpunkt Lernen erfolgt in Anlehnung an das Kerncurriculum der Grundschule. Sie erhalten differenziertes Lernmaterial und auch ein anderes Zeugnis (Berichtszeugnis) als ihre Klassenkameraden.

    Für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung Schwerpunkt geistige Entwicklung gelten die curricularen Vorgaben des Kerncurriculums Geistige Entwicklung.

    Jeder Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung Schwerpunkt geistige Entwicklung erhält einen Zusatzbedarf von derzeit vier Förderschullehrerstunden wöchentlich. Ebenso besteht je nach Unterstützungsschwerpunkt die Möglichkeit des Einsatzes einer Inklusionsbegleitung. Zu den Aufgaben der Inklusionsbegleitung gehören z.B. Pflegehilfe, Hilfestellung im Unterricht, Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich und der Kommunikation.

    Der regelmäßige fachspezifische Austausch zwischen Inklusionsbegleitung, Klassen-/Fachlehrkraft und Förderschullehrkraft dient der Optimierung der Umsetzung von Förderzielen im Rahmen der Inklusion.

    Für alle anderen Förderbereiche gilt eine zielgleiche Beschulung.

    In Abhängigkeit von den jeweiligen Unterstützungsbedürfnissen findet eine individuelle Förderung in folgenden Bereichen statt: 
    • Training von Basiskompetenzen: visuelle und auditive Wahrnehmung, taktile Wahrnehmung, propriozeptive Wahrnehmung, Wortschatzerweiterung (sowohl Deutsch als Erstsprache als auch Deutsch als Zweitsprache), phonologisches Bewusstsein, Fein- und Grobmotorik, Graphomotorik etc.
    • Einführung, Übung und Weiterführung fachspezifischer Inhalte in den Unterrichtsfächern Deutsch, Mathematik etc.
    • Aneignung eines effektiven und individuell ausgerichteten Arbeitsverhaltens z.B. durch die Vermittlung von Lernmethoden, Ritualen, Organisationsmöglichkeiten
    • Entwicklung eines angemessenen Sozialverhaltens z.B. durch Mediationsgespräche, spezielle Übungen, Erarbeitung von Rückmeldesystemen (wie Zielepläne, Verhaltensampel)

2.4 Fordern und Fördern durch Formen innerer Differenzierung im Klassenunterricht

Um den unterschiedlichen Förder- und Forderbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler im Klassenunterricht gerecht zu werden, ist ein differenziertes Lernangebot unabdingbar. Dieses orientiert sich an der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung, auf deren Grundlage die in den Förder- und Forderplänen schriftlich fixierten Förder- und Forderziele erstellt werden. Hinzu kommt der regelmäßige pädagogische Austausch aller am Bildungs- und Erziehungsprozess Beteiligten. 

Folgende individuelle Differenzierungsmöglichkeiten im Klassenunterricht streben wir im Rahmen unserer Möglichkeiten an:

  • individuelle Lern- und Bearbeitungszeit
  • differenzierte Aufgabenstellungen zu gleicher Thematik
  • individuell abgestimmte Lernmethoden und Materialien, die Stärken und Schwächen berücksichtigen
  • Benutzung unterschiedlicher Lern- und Hilfsmittel (z. B. Anschauungsmaterial, Rechenkette, Wörterbücher, Bilder, PC-Schreibprogramm, …)
  • offene Unterrichtsformen (Planarbeit, Lerntheken, Werkstattarbeit, …) die unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lernfortschritte individuell fördernde und fordernde Angebote enthalten
  • erweiterte fächerspezifische Lernangebote aus dem Stoff des nächst höheren Schuljahrgangs für besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler
  • „Helfersystem“ - leistungsstärkere Kinder helfen im Unterricht anderen Kindern, die Hilfe bei der Bearbeitung ihrer Aufgaben benötigen.
  • Doppelsteckung (soweit die Unterrichtsversorgung diese zulässt) als zusätzliche Unterstützung durch eine weitere Lehrkraft
  • Einbindung der Förderschullehrkraft zur Unterstützung von Kindern mit festgestelltem Förderbedarf sowie zur präventiven Unterstützung
  • ggf. verkürzte Lernphasen und „Auszeiten“ für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf emotionale und soziale Entwicklung oder mit Konzentrationsproblemen
  • die Gewährung eines Nachteilsausgleiches, von Hilfen im Sinne eines Nachteilsausgleiches sowie das Abweichen von allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und Bewertung

2.5 Fördern und Fordern durch Formen der äußeren Differenzierung:

2.5.1 Förderzeit

2.5.2 AG-Angebote

Je nach Neigung können die Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen aus verschiedenen AG-Angeboten wählen (Sport, Musik, Schülerzeitung „Schülerfloh“). Diese finden jahrgangsübergreifend und für Kinder aller Leistungsgruppen statt.

2.5.3 Ganztagsangebote

Neben den Fördermaßnahmen und Angeboten im Zuge des Regelunterrichtes legen wir an unserer Schule als offener Ganztagsschule wert auf ein Kursangebot im Ganztagsbereich, das neben dem sozialen Lernen den unterschiedlichen Förder- und Forderbedürfnissen der Kinder entgegenkommt.

Beispielhaft sind hier zu nennen

  • Freies Spielen draußen (Nutzung des naturbelassenen Schulgeländes mit Sandberg, Wiese, Büschen, Bäumen, Sandkiste etc.)
  • Sport- und Bewegungsspiele (Sporthalle)
  • Rhythmus, Rap und Reime
  • Instrumentenbau
  • Kreativwerkstatt
  • Kreatives Gestalten
  • Igelforscher
  • Schulgarten

Das breite Angebotsspektrum bietet den Schülerinnen und Schülern nicht nur die Möglichkeit, völlig neue Erfahrungen zu sammeln und sich auszuprobieren sondern auch Interessen und Neigungen zu vertiefen. Darüber hinaus gibt es besonders für jüngere Kinder der ersten und zweiten Schuljahrgänge auch Angebote zur Förderung der Motorik und Wahrnehmung.

2.6 Fordermaßnahmen

Die Förderung besonders begabter Kinder ist ein wichtiges Anliegen. Sie erfolgt auf vielfältige Weise:

2.6.1 Arbeitsgemeinschaften

Besonders begabte Kinder unserer Schule können ihre Talente und Begabungen in unterschiedliche Arbeitsgemeinschaften einbringen. Beispielhaft zu nennen ist die Umwelt-AG „Die Igelforscher“, die naturwissenschaftliche Schwerpunkte setzt. Die aktive Mitarbeit an der Schülerzeitung „Schülerfloh“, die bereits mehrfach als Niedersachsens beste Schülerzeitung ausgezeichnet wurde, kann zurzeit aufgrund der Unterrichtsversorgung nicht weitergeführt werden. Die Wiederaufnahme der aktiven Mitarbeit ist jedoch unser Anliegen.

2.6.2 Innere Differenzierung

Die innere Differenzierung findet in offenen Unterrichtsformen (Planarbeit, Werkstattarbeit, Stationslernen) mit differenzierten Aufgabenstellungen (Schwierigkeitsgrad, Umfang) statt.
Ferner werden in den Fächern Deutsch und Mathematik zusätzliche Materialien, wie z.B. Bücherkisten innerhalb der Klasse, Bücherausleihe aus unserer Bücherei, Matheknobelaufgaben und verschiedene Lernapps bereitgestellt.
Die Kinder mit besonderen Begabungen haben die Möglichkeit Lernangebote aus der nächst höheren Klassenstufe zu bearbeiten.

2.6.3 Jahrgangsübergreifende Projekte

In jedem Schuljahr findet an unserer Schule eine Projektwoche statt. Die Kinder können ihren Neigungen, Talenten oder Begabungen entsprechend in jahrgangsübergreifenden Gruppen zu einem Thema arbeiten.

2.6.4 Helfersystem

Leistungsstärkere Kinder helfen im Unterricht anderen Kindern, die Hilfe bei der Bearbeitung ihrer Aufgaben benötigen. Dadurch werden nicht nur bei ihnen selbst gelernte Inhalte gefestigt, auch das soziale Klima in der Klasse wird positiv beeinflusst.

2.6.5 Überspringen einer Klasse

Für besonders begabte Kinder kann das Überspringen einer Klasse erwogen werden. Nicht immer fallen diese Kinder durch überdurchschnittliche Leistungen im Unterricht auf. Eine ständige Unterforderung kann bei besonders begabten Kindern auch zu Unlust, oberflächlichem Arbeitsverhalten oder sogar Verhaltensauffälligkeiten führen. Die genaue Beobachtung durch die Klassenlehrer/innen, die Förderschullehrerinnen, Gespräche mit den Fachkräften, die dieses Kind unterrichten sowie mit den Erziehungsberechtigten sind besonders wichtig. In gemeinsamer Absprache nimmt das Kind für einen längeren Zeitraum probeweise am Unterricht der höheren Klasse teil, bevor eine endgültige Entscheidung über das Springen getroffen wird. Während der Probezeit und in den Wochen danach erhält es eine besondere Förderung, um den fehlenden Lernstoff aufzuholen.

2.6.6 Drehtürmodell

In gemeinsamer Absprache nimmt das besonders begabte Kind für einen längeren Zeitraum probeweise am Fachunterricht (z. B. Mathematik oder Deutsch) des höheren Jahrgangs teil, verbleibt aber in seiner Lerngruppe, bevor eine endgültige Entscheidung über das Springen getroffen wird. Ein erwogener Sprung nach Schuljahresende wird dadurch erleichtert.
In den Wochen nach dem endgültigen Wechsel in den nächst höheren Jahrgang erhält die Schülerin oder der Schüler während der anschließenden Probezeit und ggf. darüber hinaus eine besondere Förderung, um den fehlenden Lehrstoff aufzuholen

2.6.7 Teilnahme an Mathewettbewerben:

Für Kinder der dritten und vierten Klasse wird regelmäßig eine Vorbereitungsgruppe zur Teilnahme am Mathematikwettbewerb „Mathematikolympiade“ angeboten. Die Teilnahme am Mathewettbewerb „Känguru“ ist für alle Regelschüler der dritten und vierten Klasse verpflichtend.

2.6.8 Ganztagsangebote

Neben den genannten Forder- und Fördermöglichkeiten bietet unsere Offene Ganztagsschule ein weiteres gefächertes Angebot, aus dem die Kinder ihren Interessen entsprechend auswählen können. Zu nennen sind unter anderem:

  • Musikalische Angebote: Musical, und Rhythmus, Rap und Reime
  • Instrumentenbau
  • Schulgarten
  • Malwerkstatt
  • Sport

2.6.9 Kooperationsverbund zur Förderung besonderer Begabungen (KOV)

Die Grundschule Langendamm gehört dem Kooperationsverbund zur Förderung besonderer Begabungen (KOV) Friesland II an. In diesem Rahmen bietet sie nicht nur selbst zwei schulübergreifende Kurse an, sondern ist durch die Mitarbeit einer Lehrkraft als ständiges Mitglied in der Steuergruppe direkt an der Entwicklung des jährlich erscheinenden schul- und schulformübergreifenden Kursangebots für Schülerinnen und Schüler aller Vareler Schulen beteiligt. Die beauftragte Lehrkraft ist Ansprechpartner für schulinterne und außerschulische Anfragen und Beratung.

Ziel des Verbundes ist es, den Schülerinnen und Schülern eine möglichst umfassende Forderung zu bieten und dementsprechend sowohl Begabungen im sprachlichen, naturwissenschaftlichen, technischen, geisteswissenschaftlichen, sozialen, musikalischen oder künstlerischen Bereich weiterzuentwickeln. Dafür können im Rahmen der Kursangebote auch außerschulische Einrichtungen, wie z.B. die Universität Oldenburg eingebunden werden.

Hinsichtlich der Auswahl der Schülerinnen und Schüler vertrauen die Schulen auf die Diagnose-Kompetenz der unterrichtenden Lehrkräfte, die hierfür Kriterien wie zum Beispiel

  • sehr gute schulische Leistungen, auch in Teilbereichen,
  • auffällige Minderleistung,
  • besonders ausgeprägte Motivation,
  • den Nachweis besonderer Begabung durch von geeigneten Psychologen durchgeführten Tests

heranziehen können. Dabei soll nicht ein Kriterium allein ausschlaggebend sein, sondern die Gesamtpersönlichkeit des Kindes hinsichtlich Fähigkeit und Motivation, aber auch sozialer Kompetenz betrachtet werden. 
Die betreffenden Schülerinnen und Schüler werden nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten für die Teilnahme an den Kursangeboten ggf. vom Unterricht befreit.

 

 

3. Ausblick

Insbesondere im Bezug auf die zukünftige Entwicklung im Bereich der inklusiven Beschulung sind Umfang, Struktur und Vielfalt des Förderkonzepts als vorläufig zu bezeichnen. Somit ist das vorliegende Konzept als die Darstellung eines aktuellen Stadiums zu verstehen, das ständiger Entwicklung unterliegt. Zur weiteren Entwicklung des Förderkonzeptes trägt die regelmäßige Evaluation der Maßnahmen bezüglich ihrer Wirksamkeit und ihrer Abstimmung aufeinander bei. Sie ist Bestandteil der konzeptionellen Planung jeder einzelnen Maßnahme.

Die Umsetzung des beschriebenen Förderkonzepts der Grundschule Langendamm kann nur dann erfolgreich gelingen, wenn dafür dauerhaft genügend Unterrichtsstunden zur Verfügung stehen. Sie müssen deshalb in der Unterrichtsversorgung eine entsprechende Berücksichtigung finden. 

(Stand November 2023)

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